Schallschutz: So schaffen Sie mehr Ruhe und Wohnqualität

Schallschutz: So schaffen Sie mehr Ruhe und Wohnqualität

Lärm ist eine der häufigsten Belastungen für die Gesundheit und das Wohlbefinden. Entsprechend bedeutsam ist der richtige Schallschutz für Wohnimmobilien – ganz gleich, ob es um selbstgenutztes Eigentum oder Mietobjekte geht. Wie können Sie sich selbst oder Ihre Mieter vor unerwünschten Geräuschen schützen, und welche gesetzlichen Vorgaben gibt es diesbezüglich?

Lärm ist eine der häufigsten Belastungen für die Gesundheit und das Wohlbefinden. Entsprechend bedeutsam ist der richtige Schallschutz für Wohnimmobilien – ganz gleich, ob es um selbstgenutztes Eigentum oder Mietobjekte geht.  Wie können Sie sich selbst oder Ihre Mieter vor unerwünschten Geräuschen schützen, und welche gesetzlichen Vorgaben gibt es diesbezüglich?

Berlin. Lärm ist nicht nur lästig, sondern kann auch krank machen: Zu den möglichen Folgen zählen Stress, Schlafstörungen und auch mentale Probleme. Von daher kommt Schallschutz in Wohnungen und Häusern eine hohe Bedeutung zu, um unerwünschte Geräusche auf ein Minimum zu reduzieren. Schallschutz bedeutet, dass der Schallpegel in einem Raum so niedrig ist, dass er die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bewohner nicht beeinträchtigt. Er umfasst sowohl die Luftschalldämmung als auch die Trittschalldämmung.

Hierzulande gibt es verschiedene gesetzliche Vorgaben, wie hoch der Lärmpegel in Wohnungen und Häusern maximal sein darf: Die wichtigsten sind die DIN 4109, die die Mindestanforderungen an den Schallschutz im Hochbau festlegt, sowie die Landesbauordnungen, welche die Anforderungen an den Schallschutz in verschiedenen Nutzungseinheiten regeln. Die Statuten der DIN 4109 beziehen sich auf den Mindestschallschutz in sogenannten schutzbedürftigen Räumen, die dem dauernden Aufenthalt dienen und gilt für Neubauten und für Sanierungen, die die Bausubstanz verändern.

Die Norm gibt an, wie hoch der Schalldämmwert von Bauteilen wie Wänden, Decken, Fenstern oder Türen sein muss, um den Lärm von außen oder von anderen Räumen abzuhalten. Dies ist nach DIN 4109 bis zu einem Geräuschpegel von 25 Dezibel (dB) gegeben. Die Landesbauordnungen gelten hingegen für bestehende Gebäude und für Sanierungen, die die Bausubstanz nicht verändern. Sie legen fest, wie hoch der Schallpegel in einem Raum höchstens sein darf, um die Ruhe der Bewohner zu gewährleisten.

Schallschutz erhöhen

Wer den Schallschutz in seiner Wohnung oder seinem Haus erhöhen will, hat verschiedene Möglichkeiten. Als Eigentümer können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Die Fenster austauschen oder nachrüsten, um den Schall von außen zu verringern. Dabei sollten Sie auf die Schallschutzklasse der Fenster achten, die angibt, wie gut sie den Schall dämmen. Die Schutzklassen reichen von 1 (geringster Schallschutz) bis 6 (höchster Schallschutz). Eine gute Abschirmung ist erst ab Schallschutzklasse 2 gegeben, zumal die Einfachverglasung der Schallschutzklasse 1 ohnehin nicht mehr den heutigen Anforderungen genügt.
  • Wände oder Decken dämmen oder verstärken, um den Schall von anderen Räumen oder Nachbarn zu reduzieren. Eine effektive Methode ist der Einsatz einer Vorsatzschale, bei der ein zusätzliches Bauteil (zum Beispiel eine Rigipsplatte) vor die Wand oder Decke montiert wird, um lärmreduzierend zu wirken. Alternativen sind zum Beispiel Schallschutzvorhänge oder Schalldämmplatten. Dabei sollten Sie auf die Schalldämmung der Bauteile achten, die in dB angegeben wird. Je höher die Schalldämmung, desto besser ist naturgemäß dann auch der Schallschutz.
  • Die Türen austauschen oder abdichten, um den Schall aus Fluren oder Treppenhäusern zu vermeiden. Dabei sollten Sie auf die Schalldämmung der Türen achten, die ebenfalls in dB angegeben wird. Auch hier gilt: Je höher die Schalldämmung, desto besser der Schallschutz.

Schallschutz: einfache und günstige Sofortmaßnahmen

Bevor man zu umfangreichen baulichen Maßnahmen wie dem Austausch der Fenster oder dem Einbau von Schallschutzplatten greift, lohnen sich zudem weitere Maßnahmen, die sich in der Regel schnell und unkompliziert umsetzen lassen:

  • Die Fenster mit Vorhängen, Rollläden oder Jalousien ausstatten – idealerweise mit solchen Modellen, die gezielt den Schall von außen reduzieren. Dazu eignen sich beispielsweise sogenannte Akustikstoffe, die eigens so konzipiert sind, dass sie Schall absorbieren und den Raumklang verbessern.
  • Die Wände oder Zimmerdecken mit Teppichen, Bildern oder Regalen möblieren, um den Schall von anderen Räumen oder Nachbarn zu absorbieren. Hierfür eignen sich beispielsweise sogenannte Akkustikbilder, die Schall absorbieren und die Klangqualität in Räumen verbessern.
  • Die Türen mit Dichtungen, Türschwellen oder Schallschutzvorhängen abdichten, um den Schall von Fluren oder Treppenhäusern zu vermeiden. Auch hier sollten Sie auf die Schalldämmung der Materialien achten.

Schallschutz für Mieter

Schallschutz lohnt sich nicht nur für Selbstnutzer, sondern ist auch aus Vermietersicht relevant. Denn Mieter haben das Recht, in ihrer Wohnung ungestört zu leben. Wenn der Lärm die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet oder die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Wohnung beeinträchtigt, können Mieter eine Verbesserung des Schallschutzes verlangen oder unter Umständen die Miete mindern. Letzteres könnte die Mietrendite reduzieren, sodass es ratsam ist, für einen guten Schallschutz zu sorgen.

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